Sparkasse Koblenz Magazin
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Sinnvolle Versicherungen für Skifahrer

Skifahren macht Spaß. Aber es ist auch kein ungefährlicher Sport. Wer auf die Piste geht, sollte richtig versichert sein.

Unter blauem Himmel in ausreichend Schnee die Berge runtersausen, das ist für viele Wintersportler ein wahres Vergnügen. Allerdings kann es beim Skifahren auch schnell einmal zu einem Unfall kommen. Knochenbrüche sind dabei nicht ungewöhnlich. Kommt es noch schlimmer, wird ein einst aktiver Sportler möglicherweise berufsunfähig. Und darum sollten Sie vorsorgen, bevor Sie auf die Piste gehen:

  • Private Haftpflichtversicherung: Sie sollte Pflicht für jeden Skifahrer sein. Denn wer ungewollt einen Skiunfall verursacht, haftet für die Schäden, die er anderen dadurch zufügt. Und das kann sehr teuer werden. Weil nicht jeder eine private Haftpflichtversicherung hat, kann es auch sinnvoll sein, einen Forderungsausfall in die eigene Police einzuschließen. Dann zahlt die Versicherungsgesellschaft Ihnen Geld, wenn Sie geschädigt wurden und beim Unfallverursacher nichts zu holen ist.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Wer nach einem Skiunfall nicht mehr arbeiten kann, sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben. Denn die Leistungen vom Staat reichen in der Regel nicht aus, um den Lebensstandard beizubehalten.
  • Auslandsreisekrankenversicherung: Fahren Sie im Ausland Ski, sollten Sie darauf achten, dass Sie dort gut versichert sind. Denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nicht alle Leistungen im Ausland. Darum ist es sinnvoll, vor der Abreise bei der Versicherung nachzufragen. Wer sich nicht ausreichend geschützt fühlt, sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Besonders wichtig ist, dass sie auch für einen notwendigen Rücktransport nach Deutschland aufkommt.
  • Unfallversicherung: Wenn Sie die notwendigen Versicherungen abgeschlossen haben, können Sie zusätzlich über eine Unfallversicherung nachdenken. Wichtig: Die Police sollte Bergungskosten nach einem Unfall einschließen. Außerdem zahlt sie beispielsweise, wenn Sie nach dem Unfall behindert sein sollten. Aber Achtung: Wer beim Après-Ski zu tief ins Glas geschaut hat, erhält wahrscheinlich keine Leistungen aus der Police.

Haben Sie noch Fragen zu den richtigen Versicherungen? Sprechen Sie Ihren Sparkassenberater gerne an.


Veröffentlicht am 26. Februar 2018