Erreicht der fahrbare Untersatz hingegen mit Motorunterstützung bis zu 45km/h, ist von einem sogenannten S-Pedelec die Rede. Hier benötigen Sie neben einer Zulassung (Kennzeichen) eine entsprechende Versicherung für verursachte Schäden im Straßenverkehr. Nur Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind und die Fahrerlaubnis für Roller vorweisen können, dürfen ein S-Pedelec im Straßenverkehr führen.
Dabei gilt die gesetzliche Helmpflicht. Wichtig: Das S-Pedelec darf entgegen eines weitläufig verbreiteten Irrtums nicht auf einem Fahrradweg fahren!
Sowohl das Pedelec als auch das S-Pedelec werden bisweilen in Deutschland als E-Bike verkauft. Streng genommen bezeichnet das E-Bike aber nur ein solches elektrisches Fahrrad, das per Knopfdruck auch komplett ohne Zuhilfenahme der Pedale fährt. E-Bikes, die ohne Pedalunterstützung schneller als 6km/h fahren können, sind dabei ausnahmslos immer als Kraftfahrzeug klassifiziert.