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E-Bike / Pedelec Versicherung: Brauche ich sie oder nicht?

Welche Versicherung zahlt eigentlich, wenn mein E-Bike / Pedelec gestohlen wird?

Elektrische Fahrräder liegen schwer im Trend. Die Bandbreite der Modelle reicht vom einfachen elektrischen Klapprad über Pedelecs bis hin zum E-Bike, das gänzlich ohne Unterstützung der Pedale fährt und bei Überschreitung gewisser Leistungsstärken sogar eine Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse erfordert. Braucht man deswegen aber auch gleich eine E-Bike / Pedelec Versicherung?

Um diese Frage knapp zu beantworten: Wenn es um Unfälle im Straßenverkehrt geht, dann benötigen Sie tatsächlich bei bestimmten Motorleistungen eine eigenständige Kfz-Haftpflichtversicherung. Das ist immer dann der Fall, wenn das E-Bike oder Pedelec als Kleinkraftrad oder gar Kraftfahrzeug klassifiziert ist. Sinnvoll kann bei solchen Kfz-Versicherungen zumeist auch die Teilkaskoversicherung sein, die ihren eigenen Schaden einschließt. Oft ist in einer solchen Teilkasko auch ein Schutz gegen Diebstahl enthalten. Um genau diese Frage soll es in unserem Beitrag aber eigentlich gehen: Welche Versicherung zahlt eigentlich, wenn mein E-Bike / Pedelec gestohlen wird?

Zuvor wollen wir aber kurz auf die Feinheiten und Unterschiede bei E-Bikes und Pedelecs eingehen.

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E-Bike vs. Pedelec – Das sind die Unterschiede

Pedelec am Rhein

Zumeist liegt der eigentliche Unterschied nur in einer oft fälschlicherweise synonym genutzten Begrifflichkeit. Streng genommen sind die meisten aller im Handel als „E-Bike“ verkauften elektrischen Fahrräder in Wahrheit nämlich Pedelecs.

Ein Pedelec schaltet den unterstützenden Motor üblicherweise nur dann hinzu, wenn der / die Fahrradfahrer/in die Pedale betätigt, sprich grundsätzlich mit eigenem Kraftaufwand fährt. Bei Maximalgeschwindigkeiten von 25km/h ist das Pedelec dabei ein herkömmliches Fahrrad.

Erreicht der fahrbare Untersatz hingegen mit Motorunterstützung bis zu 45km/h, ist von einem sogenannten S-Pedelec die Rede. Hier benötigen Sie neben einer Zulassung (Kennzeichen) eine entsprechende Versicherung für verursachte Schäden im Straßenverkehr. Nur Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind und die Fahrerlaubnis für Roller vorweisen können, dürfen ein S-Pedelec im Straßenverkehr führen.

Dabei gilt die gesetzliche Helmpflicht. Wichtig: Das S-Pedelec darf entgegen eines weitläufig verbreiteten Irrtums nicht auf einem Fahrradweg fahren!

Sowohl das Pedelec als auch das S-Pedelec werden bisweilen in Deutschland als E-Bike verkauft. Streng genommen bezeichnet das E-Bike aber nur ein solches elektrisches Fahrrad, das per Knopfdruck auch komplett ohne Zuhilfenahme der Pedale fährt. E-Bikes, die ohne Pedalunterstützung schneller als 6km/h fahren können, sind dabei ausnahmslos immer als Kraftfahrzeug klassifiziert.

E-Bike / Pedelec Versicherung überflüssig? Oder: Deckt meine Hausratversicherung einen Diebstahl nicht ab?

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Bei vielen Menschen deckt die Hausratversicherung Fahrraddiebstähle grundsätzlich ab. Wichtig ist allerdings, dass dieser grundlegende Versicherungsschutz in der Regel nicht bei einfachem Diebstahl greift.

Viele Menschen schließen dementsprechend über eine Zusatzgebühr im Rahmen der bestehenden Hausratversicherung einen Zusatzschutz ab, um vollumfänglich abgesichert zu sein, wenn das eigene Fahrrad entwendet wird. Tatsächlich führt der Boom bei E-Bikes und Pedelecs aber dazu, dass es zunehmend zu Streitigkeiten und Uneinigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmer*innen kommt. Die Frage, ob das E-Bike als Fahrrad gilt oder als Kraftfahrzeug ist dabei schon ausgesprochen wichtig. Hinzu kommt allerdings auch der Aspekt, dass gute E-Bikes und Pedelecs einen deutlich höheren Wert haben als herkömmliche Fahrräder, weshalb viele Versicherer in ihrem Schutz im Rahmen der Hausratsversicherung mit solchen Schadsummen eben nicht kalkulieren.

Die gute Nachricht lautet: Praktisch alle Versicherer rüsten in ihrem entsprechenden Portfolio aktuell kräftig nach. Das bedeutet, dass Sie zumeist auch bei Ihrer bestehenden Versicherung eine eigenständige E-Bike / Pedelec Versicherung abschließen können, um vollumfänglich auf der sicheren Seite zu sein.

Fazit

In diesem Beitrag haben wir Ihnen gezeigt, dass E-Bike nicht immer gleich E-Bike ist. Viele Feinheiten entscheiden darüber, ob das elektrische Fahrrad als herkömmliches Fahrrad durchgeht oder vielleicht sogar als Kraftfahrzeug, für das Sie eine eigenständige Kfz-Versicherung, Zulassung und Fahrgenehmigung benötigen.

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Sie möchten gerne auf der sicheren Seite sein und gegen einen möglichen Diebstahl oder eine Beschädigung (Vandalismus) Ihres teuren E-Bikes / Pedelecs vollständig abgesichert sein? Dann freuen wir uns, wenn wir Sie unseren Geschäftsstellen begrüßen dürfen!

Gerne setzten sich unsere Berater/innen mit Ihnen zu einem kostenfreien VersicherungsCheck an den Tisch. In diesem Rahmen können wir gemeinsam herausfinden, ob eine E-Bike / Pedelec Versicherung für Sie nötig ist oder ob möglicherweise bereits Ihre Hausratversicherung den vollen Schutz bietet.

Hier können Sie gleich einen Termin vereinbaren. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!


Veröffentlicht am 27. April 2023

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