Ein Aktionär ist rechtlich gesehen Miteigentümer an einem Unternehmen. Das deutsche Aktiengesetz und die Satzung der Aktiengesellschaft (AG) regeln die juristischen Konsequenzen.
Die wichtigsten Rechte des Aktionärs:
- Das Recht, an der jährlichen Hauptversammlung teilzunehmen: Hier darf er sich zu Wort melden, sofern er sich im Vorfeld schriftlich angemeldet hat. Bei dieser Veranstaltung wird die Entscheidung getroffen, ob und wie viel des Gewinns an die Anteilseigner ausgeschüttet wird.
- Das Recht auf Gewinnbeteiligung: Die AG ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Gewinn auszuschütten. Tut sie dies, steht dem Aktionär ein Teil des Gewinns entsprechend seiner Beteiligung zu. Dabei ist der Unterschied zwischen Vorzugsaktien und Stammaktien wichtig: Vorzugsaktien werden bei der Gewinnbeteiligung bevorzugt, besitzen ihre Inhaber jedoch kein Stimmrecht. Stammaktien sind dagegen mit einem Stimmrecht ausgestattet.
- Das Stimmrecht entsprechend der Anzahl und Art der gehaltenen Aktien: Damit kann der Aktionär zum Beispiel auf die Verwendung des Unternehmensgewinns oder den künftigen Unternehmenskurs Einfluss nehmen. Außerdem dient das Stimmrecht dazu, den Vorstand oder den Aufsichtsrat zu entlasten oder nicht.
- Das Bezugsrecht: Beschließt die AG eine Kapitalerhöhung, darf der Aktionär neue Aktien erwerben.
Die Pflichten des Aktionärs
Zu den wichtigsten Pflichten des Aktionärs gehört die Treuepflicht. Der Aktionär muss auf die Interessen der AG Rücksicht nehmen und darf sich nicht auf deren Kosten bereichern. Weitere Pflichten ergeben sich möglicherweise aus der Satzung der AG. So kann beispielsweise eine Haltefrist vorgeschrieben sein, innerhalb der Aktien nicht verkauft werden dürfen.