Die jährliche Nebenkostenabrechnung sorgt in vielen Haushalten für Stirnrunzeln und nicht selten auch für negative Überraschungen. Doch was genau darf der Vermieter eigentlich abrechnen? Welche Rechte haben Mieter, wenn etwas nicht plausibel erscheint? Und wie können Vermieter sicherstellen, dass ihre Abrechnung formal korrekt und nachvollziehbar ist?
Im vorliegenden Blogbeitrag liefern wir einen kompakten Überblick über die wichtigsten Punkte rund um die Erstellung und Prüfung der Nebenkostenabrechnung. Für Mieter und für Vermieter.
Die jährliche Betriebskostenabrechnung des Vermieters kann fehlerhaft sein. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick. Mieter sind dabei nur zur Zahlung verpflichtet, wenn eine Betriebskostenvorauszahlung im Mietvertrag vereinbart ist. Ausgenommen sind Heizkosten, die stets verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen.
Zulässig sind wiederkehrende laufende Kosten wie:
Nicht enthalten sein dürfen beispielsweise einmalige Instandsetzungen und Verwaltungskosten wie Telefon oder Porto. Diese sind vom Mieter nicht zu tragen.
Die Nebenkostenabrechnung muss spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter ankommen. Fehlende Kosten dürfen anschließend nicht mehr nachgefordert werden.
Mindestens enthalten sein müssen:
Eine Zwischenablesung bei Auszug sorgt für dabei für eine faire Abrechnung zwischen Ein- und Auszug.
Zu empfehlen ist die folgende Vorgehensweise:
Fehlerhafte Abrechnungen können insgesamt oder teilweise zurückgewiesen werden. Eine nachlässige oder unverständliche Abrechnung belastet nicht Sie als Mieter.
Als Vermieter sollten Sie jährlich folgende Schritte ausführen:
So vermeiden Sie Rückfragen und Fehler und sorgen für Klarheit beim Mieter.
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Veröffentlicht am 16. Juni 2025