Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Sparkasse Koblenz ist bemüht, ihre Internetseite und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der [Richtlinien (EU) 2016/2102 und (EU) 2019/882] / [Richtlinie (EU) 2019/882] des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Ihre Sparkasse verfolgt die Grundprinzipien der Barrierefreiheit, damit ihre Angebote wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite https://www.magazin.sparkasse-koblenz.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Internetseite https://www.magazin.sparkasse-koblenz.de. ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Mai 2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Unvereinbarkeit mit der DIN EN 301 549
Die nachfolgend genannten Barrieren sind Beispiele für die Sparkasse Koblenz. Es handelt sich nicht um eine vollständige Liste aller bekannten Barrieren, da das Testszenario im Mai 2025 auf Standardseiten bzw. die wichtigsten Inhaltsseiten definiert wurde.
- PDF-Dokumente, die vor Juni 2025 erstellt wurden, sind nicht vollständig barrierefrei.
- Auf einigen Seiten sind Links teilweise unverständlich (Erfolgskriterium 9.2.4.4).
- Auf einigen Seiten haben die Bilder noch keinen alternativen Text. Dies wird nachgearbeitet. Es handelt sich jedoch ausschließlich um schmückende Bilder zu den jeweiligen Artikeln. (WCAG: 1.1.1)
- Einige von uns eingebettete Videos sind veröffentlicht in der Video-Plattform YouTube. Es ist nicht möglich, für diese Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Dadurch ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt.
- Auf mehreren Seiten gibt es keine aussagekräftigen Überschriften und Beschriftungen bzw. die Überschriften-Hierarchie wurde nicht eingehalten. (WCAG: 2.4.6).
- Erläuterungen in leichter Sprache zum Inhalt und Navigation der Website und ein Video zu den Inhalten in deutscher Gebärdensprache (DGS) fehlen.
- Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
- Die auf der Website eingebundene interaktive Karte ist nicht vollständig barrierefrei. Die Inhalte und Funktionen der Karte können von assistiven Technologien nur eingeschränkt erfasst und bedient werden. Eine vollständig barrierefreie Alternative steht derzeit nicht zur Verfügung. (WCAG: 1.1.1, 1.3.1, 2.1.1).
- In der dreispaltigen Übersicht der Beiträge entspricht die Tab-Reihenfolge nicht der logischen Lesereihenfolge von oben nach unten, sondern erfolgt spaltenweise (z. B. zuerst linke Spalte von oben nach unten, dann mittlere usw.). Dies kann die Orientierung für Nutzerinnen und Nutzer mit Tastaturbedienung beeinträchtigen. (WCAG: 2.4.3).
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde erstmalig am 10.06.2025 erstellt und zuletzt am 28.06.2025 aktualisiert.
Barriere melden und Kontakt
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen und Fragen nutzen Sie bitte das folgende Kontaktformular. Dort können Sie auch eine bestehende Barriere mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen.
Kontaktformular: Barriere melden
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben oder der Ansicht sind, dass diese Internetseite der Sparkasse Koblenz nicht barrierefrei zugänglich ist, stehen Ihnen folgende Durchsetzungsverfahren zur Verfügung:
Schlichtungsverfahren nach dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG)
Sie können sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden, die im Rahmen des jeweiligen Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes eingerichtet wurde. Ziel dieses Verfahrens ist es, eine einvernehmliche Lösung zwischen Ihnen und dem Betreiber der Internetseite zu erreichen. Die Schlichtung ist kostenlos und erfordert keinen Rechtsbeistand.
Allgemeine Informationen zum Schlichtungsverfahren:
https://service.rlp.de/detail?areaId=42019&ags=07&area=&pstId=287678201
Zur Onlinebeantragung – Onlineverfahren auf der Internetseite des Bundesgleichstellungsbeauftragten:
https://www.schlichtungsstelle-bgg.de/Webs/SchliBGG/DE/AS/startseite/startseite-node.html
Ellen Kubica
Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 16-5342
Fax: 06131 16 17- 5342
E-Mail: durchsetzungsstelle(at)mastd.rlp.de
Beschwerde bei der Marktüberwachungsbehörde gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Falls Sie der Meinung sind, dass die Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß dem BFSG nicht eingehalten werden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde einreichen. Diese Behörde prüft den Sachverhalt und kann gegebenenfalls Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit anordnen.
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Anfragen bzw. Meldungen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF bitte an:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz“
Robert Richard
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel.: (0391) 567 4530
E-Mail: MLB(at)ms.sachsen-anhalt.de.
Ihre Anfragen und Informationen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet.