Ob am Strand, in den Bergen oder beim Städtetrip: Im Urlaub möchten Sie entspannen. Umso ärgerlicher, wenn Krankheit oder Reisemängel die schönste Zeit des Jahres trüben. Hier erfahren Sie, wie Sie sich im Krankheitsfall richtig verhalten und was zu tun ist, wenn Ihre Reise nicht hält, was sie versprochen hat.
Urlaube und Reisen werden fast immer weit im Voraus geplant. Leider ist das Leben aber nicht immer planbar. Tritt dann etwas Unerwartetes ein, kann es schnell teuer werden. Wer eine Reise schließlich nicht antreten kann, der bleibt nicht selten auf hohen Stornokosten sitzen. Manche Aspekte einer Reise lassen sich bisweilen sogar gar nicht stornieren.
Genau hier kommt die Reiserücktrittskostenversicherung ins Spiel. Mit dieser Police, die Sie in der Regel bis zu einigen Tagen nach der Buchung für eine bestimmte Reise abschließen können, profitieren Sie von einer Kostenerstattung Ihres Reiserücktritts. Dabei können Sie zwischen einer Einmalversicherung einer einzelnen Reise oder auch einem ganzjährigen Schutz wählen. Sogar Dienstreisen lassen sich auf Wunsch mitversichern. Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer verlinkten Produktseite zur Reiserücktrittsversicherung.
Zunächst einmal die gute Nachricht: Innerhalb Europas genügt „EHIC“ in vielen Fällen. Wenn Sie nämlich in ein Land der Europäischen Union oder in ein Land mit Sozialversicherungsabkommen reisen, sind Sie in der Regel über Ihre gesetzliche Krankenversicherung abgesichert. Auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Mit ihr können Sie sich in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen medizinisch behandeln lassen.
Wichtig:
Privatversicherte sollten in ihren Vertragsunterlagen nachsehen, ob und in welchem Umfang Auslandsschutz besteht – insbesondere im Hinblick auf Behandlungen in Privatkliniken oder Rücktransporte nach Deutschland.
In Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen gilt die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung ist daher dringend zu empfehlen. Sie übernimmt:
Einzelverträge gibt es bereits ab einem geringen zweistelligen Jahresbetrag. Achten Sie bei Vertragsabschluss auf den Geltungsbereich (z. B. Welt ohne USA/Kanada vs. Welt inkl. USA/Kanada) und die Dauer der Reise.
Im Krankheitsfall:
Die Vorfreude auf den Urlaub war groß. Umso größer ist die Enttäuschung darüber, wenn der Urlaub zum Reinfall wird. Beispielsweise, weil direkt neben dem Hotel eine Großbaustelle ist. Oder weil das Zimmer direkt über der Disco liegt und die Musik Sie um den Schlaf bringt.
Die Realität sieht leider viel zu oft anders aus als in den Hochglanzkatalogen und Online-Beschreibungen der Hotels und Reisebüros. Nicht selten werden gleich mehrere Aspekte des Urlaubs zum Ärgernis. Sei es, weil der Strand vor Müll überquillt, das Hotel eine einzige Baustelle ist, oder Sie kurzerhand in einem anderen Hotel untergebracht werden, als Sie gebucht haben. In solchen Fällen ist von einem Reisemangel die Rede. Und wo die gebotene Leistung mangelhaft ist, da müssen Sie auch nicht den gesamten Reisepreis bezahlen.
Wenn das Zimmer laut ist, die Unterkunft nicht der Buchung entspricht oder das Hotel eine Baustelle ist, sollten Sie unverzüglich handeln.
Wenden Sie sich direkt an die Reiseleitung oder den Veranstalter. Oft kann das Problem vor Ort gelöst werden. Zum Beispiel durch ein anderes Zimmer oder Hotel.
Falls keine Lösung erfolgt:
Je besser die Dokumentation, desto einfacher ist es später, eine Rückerstattung oder Preisminderung zu erhalten.
Wenn Leistungen wie gebucht nicht erbracht wurden, kann ein Teil des Reisepreises erstattet werden. Das gilt beispielsweise bei:
Wie hoch der mögliche Nachlass ist, hängt vom Einzelfall ab. Als Orientierung dienen Erfahrungswerte, bspw. aus Verbraucherzentralen. Wichtig ist: Die Mängel müssen nachweislich vor Ort aufgetreten und nicht behoben worden sein.
Nach Ihrer Rückkehr sollten Sie:
Senden Sie Ihr Schreiben per Einschreiben oder über ein nachverfolgbares Onlineportal an den Veranstalter. So sichern Sie sich den Nachweis über die fristgerechte Einreichung.
Von den oben eben besprochenen Must-haves abschließend noch zu den Nice-to-haves. Sprich zu jenen Versicherungen, die optional noch abgeschlossen werden können, damit auch wirklich gar nichts anbrennt.
Sehr interessant ist hierbei die Reisegepäcksversicherung. Hiermit schützen Sie Ihr Gepäck und Ihre persönlichen Gegenstände während der Reise vor Verlust, Diebstahl oder Beschädigung und können sich somit voll und ganz entspannt zurücklehnen.
Wer sich im Urlaubsland gerne ein Auto mieten möchte, um flexibler unterwegs zu sein, der kann übrigens auch schon vorab eine eigene Mietwagenversicherung abschließen. Dadurch haben Sie beispielsweise bei Deckungsumfang und anderen Bedingungen mehr Freiheit, um Ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen zum Ausdruck zu bringen.
Extravagante Unternehmungen wie Abenteuersportarten ließen sich übrigens auch mit entsprechenden Versicherungen für Abenteuersportarten abdecken.
In diesem Beitrag haben wir Ihnen gezeigt, wie Sie sich mit dem richtigen Reiseschutz gegen den Krankheitsfall oder auch etwaige Mängel vor Ort schützen können. Kommt es hart auf hart und lässt der Reiseveranstalter nicht mit sich reden, so bleibt Ihnen im Zweifelsfall nur der Gang zum Anwalt. Umso wichtiger, dass Sie für diesen Fall abgesichert sind. Als Inhaber der Rechtsschutzversicherung der Sparkasse ist Ihre Rechtsberatung hierbei abgedeckt. Und das für kleines Geld.
Sie interessieren sich für die Rechtsschutzversicherung der Sparkasse? Dann vereinbaren Sie doch gleich heute noch einen unverbindlichen Beratungstermin mit Ihrem Sparkassenberater oder fragen Sie beim nächsten Besuch in unserer Filiale am Schalter nach!
Veröffentlicht am 3. Mai 2025