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Reiseschutz im Urlaub

Die Vorfreude auf den Urlaub war groß. Umso größer ist die Enttäuschung darüber, wenn der Urlaub zum Reinfall wird.

Ob am Strand, in den Bergen oder beim Städtetrip: Im Urlaub möchten Sie entspannen. Umso ärgerlicher, wenn Krankheit oder Reisemängel die schönste Zeit des Jahres trüben. Hier erfahren Sie, wie Sie sich im Krankheitsfall richtig verhalten und was zu tun ist, wenn Ihre Reise nicht hält, was sie versprochen hat.

Die Reiserücktrittskostenversicherung – die wichtigste aller Reiseversicherungen

Urlaube und Reisen werden fast immer weit im Voraus geplant. Leider ist das Leben aber nicht immer planbar. Tritt dann etwas Unerwartetes ein, kann es schnell teuer werden. Wer eine Reise schließlich nicht antreten kann, der bleibt nicht selten auf hohen Stornokosten sitzen. Manche Aspekte einer Reise lassen sich bisweilen sogar gar nicht stornieren.

Genau hier kommt die Reiserücktrittskostenversicherung ins Spiel. Mit dieser Police, die Sie in der Regel bis zu einigen Tagen nach der Buchung für eine bestimmte Reise abschließen können, profitieren Sie von einer Kostenerstattung Ihres Reiserücktritts. Dabei können Sie zwischen einer Einmalversicherung einer einzelnen Reise oder auch einem ganzjährigen Schutz wählen. Sogar Dienstreisen lassen sich auf Wunsch mitversichern. Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer verlinkten Produktseite zur Reiserücktrittsversicherung.

Krank im Urlaub ohne Reiseschutz – und jetzt?

Zunächst einmal die gute Nachricht: Innerhalb Europas genügt „EHIC“ in vielen Fällen. Wenn Sie nämlich in ein Land der Europäischen Union oder in ein Land mit Sozialversicherungsabkommen reisen, sind Sie in der Regel über Ihre gesetzliche Krankenversicherung abgesichert. Auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Mit ihr können Sie sich in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen medizinisch behandeln lassen.

Wichtig:

  • Die EHIC gilt nur für medizinisch notwendige Behandlungen, nicht für geplante Eingriffe.
  • Sie wird nicht in privaten Praxen oder Kliniken akzeptiert.
  • Die Erstattung erfolgt nur im Rahmen der im Reiseland geltenden Kassenleistungen.

Privatversicherte sollten in ihren Vertragsunterlagen nachsehen, ob und in welchem Umfang Auslandsschutz besteht – insbesondere im Hinblick auf Behandlungen in Privatkliniken oder Rücktransporte nach Deutschland.

Reiseschutz außerhalb Europas? Besser privat vorsorgen

In Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen gilt die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung ist daher dringend zu empfehlen. Sie übernimmt:

  • ambulante und stationäre Behandlungen
  • Arznei- und Verbandmittel
  • medizinisch notwendige Rücktransporte nach Deutschland

Einzelverträge gibt es bereits ab einem geringen zweistelligen Jahresbetrag. Achten Sie bei Vertragsabschluss auf den Geltungsbereich (z. B. Welt ohne USA/Kanada vs. Welt inkl. USA/Kanada) und die Dauer der Reise.

Im Krankheitsfall:

  • Bewahren Sie alle Rechnungen, Quittungen und Befunde sorgfältig auf.
  • Reichen Sie diese nach Ihrer Rückkehr bei der Krankenversicherung oder dem privaten Versicherer ein.

Ärger mit Hotel & Reise? So reagieren Sie richtig

Die Vorfreude auf den Urlaub war groß. Umso größer ist die Enttäuschung darüber, wenn der Urlaub zum Reinfall wird. Beispielsweise, weil direkt neben dem Hotel eine Großbaustelle ist. Oder weil das Zimmer direkt über der Disco liegt und die Musik Sie um den Schlaf bringt.

Die Realität sieht leider viel zu oft anders aus als in den Hochglanzkatalogen und Online-Beschreibungen der Hotels und Reisebüros. Nicht selten werden gleich mehrere Aspekte des Urlaubs zum Ärgernis. Sei es, weil der Strand vor Müll überquillt, das Hotel eine einzige Baustelle ist, oder Sie kurzerhand in einem anderen Hotel untergebracht werden, als Sie gebucht haben. In solchen Fällen ist von einem Reisemangel die Rede. Und wo die gebotene Leistung mangelhaft ist, da müssen Sie auch nicht den gesamten Reisepreis bezahlen.

Reisemängel direkt vor Ort melden

Wenn das Zimmer laut ist, die Unterkunft nicht der Buchung entspricht oder das Hotel eine Baustelle ist, sollten Sie unverzüglich handeln.

Wenden Sie sich direkt an die Reiseleitung oder den Veranstalter. Oft kann das Problem vor Ort gelöst werden. Zum Beispiel durch ein anderes Zimmer oder Hotel.

Falls keine Lösung erfolgt:

  • Dokumentieren Sie den Mangel: Fotos, Videos und kurze Notizen helfen als Nachweis.
  • Schildern Sie das Problem schriftlich – etwa per E-Mail – oder direkt über ein Kundenportal.
  • Bitten Sie um Behebung des Mangels und setzen Sie eine Frist.

Je besser die Dokumentation, desto einfacher ist es später, eine Rückerstattung oder Preisminderung zu erhalten.

Reiseschutz gegen Mängel: Kann man Geld zurückfordern?

Wenn Leistungen wie gebucht nicht erbracht wurden, kann ein Teil des Reisepreises erstattet werden. Das gilt beispielsweise bei:

  • erheblichem Baulärm
  • Unterbringung in einem anderen Hotel
  • defekten oder nicht nutzbaren Einrichtungen

Wie hoch der mögliche Nachlass ist, hängt vom Einzelfall ab. Als Orientierung dienen Erfahrungswerte, bspw. aus Verbraucherzentralen. Wichtig ist: Die Mängel müssen nachweislich vor Ort aufgetreten und nicht behoben worden sein.

Reiseschutz: Rückmeldung nach der Reise

Nach Ihrer Rückkehr sollten Sie:

  1. Den Mangel schriftlich schildern (am besten sachlich und mit Nachweisen)
  2. Eine Frist zur Stellungnahme setzen (z. B. 14 Tage)
  3. Die Forderung klar beziffern (z. B. 20 Prozent Nachlass auf den Gesamtreisepreis)

Senden Sie Ihr Schreiben per Einschreiben oder über ein nachverfolgbares Onlineportal an den Veranstalter. So sichern Sie sich den Nachweis über die fristgerechte Einreichung.

Weitere Reiseversicherungen: Das sind die besten Nice-to-haves

Von den oben eben besprochenen Must-haves abschließend noch zu den Nice-to-haves. Sprich zu jenen Versicherungen, die optional noch abgeschlossen werden können, damit auch wirklich gar nichts anbrennt.

Sehr interessant ist hierbei die Reisegepäcksversicherung. Hiermit schützen Sie Ihr Gepäck und Ihre persönlichen Gegenstände während der Reise vor Verlust, Diebstahl oder Beschädigung und können sich somit voll und ganz entspannt zurücklehnen.

Wer sich im Urlaubsland gerne ein Auto mieten möchte, um flexibler unterwegs zu sein, der kann übrigens auch schon vorab eine eigene Mietwagenversicherung abschließen. Dadurch haben Sie beispielsweise bei Deckungsumfang und anderen Bedingungen mehr Freiheit, um Ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen zum Ausdruck zu bringen.

Extravagante Unternehmungen wie Abenteuersportarten ließen sich übrigens auch mit entsprechenden Versicherungen für Abenteuersportarten abdecken.

In Sachen Reiseschutz gut beraten mit der Sparkasse Koblenz

In diesem Beitrag haben wir Ihnen gezeigt, wie Sie sich mit dem richtigen Reiseschutz gegen den Krankheitsfall oder auch etwaige Mängel vor Ort schützen können. Kommt es hart auf hart und lässt der Reiseveranstalter nicht mit sich reden, so bleibt Ihnen im Zweifelsfall nur der Gang zum Anwalt. Umso wichtiger, dass Sie für diesen Fall abgesichert sind. Als Inhaber der Rechtsschutzversicherung der Sparkasse ist Ihre Rechtsberatung hierbei abgedeckt. Und das für kleines Geld.

Sie interessieren sich für die Rechtsschutzversicherung der Sparkasse? Dann vereinbaren Sie doch gleich heute noch einen unverbindlichen Beratungstermin mit Ihrem Sparkassenberater oder fragen Sie beim nächsten Besuch in unserer Filiale am Schalter nach!


Veröffentlicht am 3. Mai 2025

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