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Kredite an Freunde und Verwandte: Was steuerlich gilt

Damit die Freundschaft nicht beim Geld endet.

Kredite an Freunde und Verwandte: Was steuerlich gilt
Beim Geld hört die Freundschaft auf, besagt ein Sprichwort. Dennoch leihen sich Freunde und Verwandte untereinander Geld. Das ist zwar praktisch, aber nicht ohne Risiko. In bestimmten Fällen zeigt auch das Finanzamt Interesse.

Darlehen unter Freunden und Verwandten unterscheiden sich von Darlehen, die ein Kreditinstitut gewährt. So muss der Schuldner keine Schufa-Auskunft vorlegen und mitunter auch keine oder nur wenig Zinsen zahlen. Zudem ist der Gläubiger in der Regel entspannter beim Termin der Rückzahlung. Was aber, wenn er das Geld nicht zurückbekommt, weil der Schuldner pleite ist? Kann er den Verlust dann als Wertverlust steuerlich geltend machen?

Ja, urteilte der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 24.10.2017, Aktenzeichen VIII R 13/15). Mit der Einführung der Abgeltungsteuer sei die Trennung von Vermögensebene und Ertragsebene bei den Kapitaleinkünften aufgegeben worden. Deshalb führt der Ausfall einer Kapitalforderung nun zu einem steuerlich zu berücksichtigenden Verlust – sofern feststeht, dass der Forderungsausfall endgültig ist.

Sichern Sie sich ab
Wenn Sie Freunden oder Verwandten Geld leihen wollen, sollten Sie sich absichern. Setzen Sie ein Schreiben auf, in dem Sie die Darlehenssumme, den Zins und den Tag der Auszahlung und den Rückzahlungstermin notieren. Das Geld sollten Sie Ihrem Kreditnehmer nicht bar auszahlen, sondern per Überweisung, damit die Zahlung zweifelsfrei nachweisbar ist.

Wenn Sie Zinsen verlangen, müssen sie diese als Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung angeben. Das Finanzamt wird übrigens auch hellhörig, wenn Sie eine große Summe zu einem sehr geringen Zins oder sogar zinslos verleihen. Es kann die entgangenen Zinsen als Schenkung werten und hierfür Schenkungsteuer verlangen. Diese zahlt grundsätzlich der Beschenkte, sie kann aber auch vom Schenker übernommen werden.

Der Freibetrag für Schenkungen an Kinder beträgt 400.000 Euro, der für Schenkungen an Freunde hingegen nur 20.000 Euro. Wer seinen Verwandten oder Freunden einen Gefallen erweisen möchte, sollte also darauf achten, dass er ihnen und sich damit keine Nachteile beschert.


Veröffentlicht am 21. März 2018