Sparkasse Koblenz Magazin
Suche

Änderung der Maklercourtage: Das ist neu

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt ein neues Gesetz zur Verteilung der Maklercourtage. Lesen Sie hier, was es besagt und was sich verändert.

Statistisch betrachtet, wirken bei der Hälfte aller Transaktionen von Immobilien in Deutschland professionelle Immobilienmakler mit. Sie erhalten für ihre Dienstleistung eine Provision – die sogenannte Maklercourtage.

Je nach Maklerverträgen gab es bislang verschiedene Konstellationen, wer die Maklercourtage trägt. Weil das aber zumeist intransparent war und eine Seite benachteiligte, verabschiedete die große Koalition 2020 ein neues Maklergesetz. Dieses ist in erster Linie ein Käuferschutz (Verbraucherschutz) und soll vor allem die Kaufnebenkosten senken. Das Gesetz trat am 23. Dezember 2020 in Kraft.

Was seitdem neu ist und wie sich das auf den Immobilienmarkt auswirkt, besprechen wir in unserem heutigen Blogbeitrag.

Die Maklercourtage reformiert: Käufer und Verkäufer teilen sich die Kosten

Zugegebenermaßen ist es nicht für alle deutschen Bundesländer völlig neu. In einigen Ländern war es schließlich schon länger üblich, die Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer aufzuteilen. In anderen Bundesländern wie beispielsweise Berlin, Hessen oder auch Hamburg trugen bislang aber zumeist die Käufer die gesamte Maklercourtage. Das verabschiedete Maklergesetz greift hingegen deutschlandweit und sorgt somit für Vereinheitlichung. Wo immer eine Transaktion einer Immobilie ansteht, ist fortan eine Teilung dieser Maklergebühren vorgesehen – und zwar zu exakt gleichen Teilen.

Verträge, die eine abweichende Regelung vorschlagen, sind damit automatisch für nichtig erklärt. Selbst wenn also ausschließlich der Käufer einen Makler beauftragt, ist eine Vertragsklausel des Verkäufers, dass der Käufer die Kosten dafür alleine zu tragen hat, nicht länger rechtmäßig.

Eine Ausnahme von dieser neuen Regelung gibt es aber dennoch: Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus oder ein gewerbliches Immobilienobjekt, dann dürfen Käufer und Verkäufer weiterhin individuell die Maklerprovision untereinander aufteilen.

Das neue Maklergesetz zum 23. Dezember 2020 gilt dementsprechend nur für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen.

Die Maklercourtage bleibt weiterhin ohne Deckel

Nicht vom neuen Maklergesetz betroffen ist hingegen die Provisionshöhe. Weiterhin kann ein Immobilienmakler hierbei seine Vergütung nach dem regionalen Markt sowie dem Aufwand richten, der mit Kauf und/oder Verkauf der entsprechenden Immobilie einhergeht. Die Vermutung liegt dennoch nahe, dass das Gesetz in irgendeiner Form Einfluss auf die Provisionshöhe nehmen wird. Immerhin sitzen durch die gesetzlich geregelte Teilung der Maklercourtage Käufer und Verkäufer fortan im selben Boot, da sie sich ja die Kosten teilen.

Letztlich bedeutet das auch, dass beide davon profitieren, je niedriger der Provisionsanteil des Immobilienmaklers ausfällt. Dass ein Käufer, der es nicht besser weiß, also überproportional zu hohe Provisionen alleine tragen muss, ist in der Zukunft nicht möglich.

Nichtsdestotrotz bleiben Maklerprovisionen im fünfstelligen Bereich in bestimmten Regionen bei entsprechendem Makleraufwand natürlich weiterhin realistisch.

Maklerverträge bedürfen zukünftig der schriftlichen Form

Zumeist reichte es bei Maklerverträgen, wenn diese mit einem (metaphorischen) Handschlag, sprich in mündlicher Absprache, besiegelt wurden. Genau das geht aber aufgrund des neuen Maklergesetzes ebenfalls nicht mehr. Damit Käufer und Verkäufer die entsprechende Sicherheit erhalten, sind mündlich vereinbarte Absprachen im rechtlichen Sinne zukünftig keine Verträge mehr. Es bedarf also eines Maklervertrags in Textform. Auf diese Weise wird auch gewährleistet, dass die Teilung der Maklercourtage entsprechend umgesetzt wird.

Die Maklercourtage sparen: Lohnt sich ein Immobilienmakler überhaupt?

Gerade Verkäufer, die sich bislang nicht an der Maklercourtage beteiligten und diese vom Käufer begleichen ließen, stellen sich im Zuge des neuen Maklergesetzes womöglich die Frage, ob sich ein Immobilienmakler überhaupt lohnt.

Die einfache Antwort darauf lautet: Ja.

Der Otto-Normal-Bürger wird schließlich in seinem Leben nur selten in die Situation kommen, ein Haus zu kaufen oder zu verkaufen. Dementsprechend geht er auch als Laie an den Sachverhalt heran. Und genau das kann zu Fehlern führen, die sehr schwer wiegen und letztlich um Welten teurer sind als die geteilte Maklerprovision. Immerhin übernimmt der Immobilienmakler auch die fachgerechte Einschätzung des Immobilienpreises, prüft die Interessenten, koordiniert die Besichtigungstermine und kümmert sich um die rechtlichen Aspekte der Kaufabwicklung. Als Laie können Sie sich somit nicht nur viel Geld, sondern auch viel Ärger sparen, wenn Sie mit Profis zusammenarbeiten.

Die Sparkasse Koblenz als Ansprechpartner Nummer eins in der Region

In diesem Beitrag haben wir Ihnen gezeigt, was sich mit dem neuen Maklergesetz zum 23. Dezember 2020 geändert hat. Wir sind außerdem darauf eingegangen, warum gerade Laien, die nicht etwa gewerbsmäßig einen Immobilien-Handel betreiben, immer mit einem Makler zusammenarbeiten sollten.

Bleibt zum Schluss nur noch die Frage offen, wo Sie einen Immobilienmakler finden, dem Sie voll und ganz vertrauen können, der fair und transparent arbeitet und in dessen fürsorgliche Hände Sie Ihren Kaufwunsch oder Ihre zu verkaufende Immobilie ohne Bedenken legen können. Sprechen Sie einfach die Berater und Beraterinnen in den Geschäftsstellen / Filialen der Sparkasse Koblenz an oder kontaktieren Sie die Spezialisten unseres ImmobilienCenters. Bei uns profitieren Sie schließlich von jahrzehntelanger Expertise für die Stadt Koblenz sowie dem Landkreis Mayen-Koblenz. Wir kennen die regionalen Anforderungen und die Besonderheiten unseres Immobilienmarktes wie unsere Westentasche und sind somit auch der Marktführer bei der Vermittlung von wohnwirtschaftlichen Immobilien.


Veröffentlicht am 15. Februar 2021