Jedes neue Haus, bzw. jede neue Wohnung braucht Rauchmelder. Bereits bestehende Bauten müssen entsprechend nachrüsten. So will es zumindest der Gesetzgeber (Ausnahme: Sachsen).
In diesem Ratgeber-Beitrag gehen wir auf die Pflichten von Mieter und Vermieter beim Rauchmelder warten genauer ein. Wir zeigen Ihnen außerdem, wer im Schadensfall haftet.
Rauchmelder warten rettet Leben
Wussten Sie, dass mehrere Hundert Menschen jedes Jahr an den Folgen von Wohnungs- und Häuserbränden sterben? Ein Großteil dieser Todesfälle könnte durch einen Rauchmelder verhindert werden. Der Gesetzgeber hat es deshalb verpflichtend gemacht, dass die akustischen Warngeräte in allen Schlaf- und Kinderzimmern angebracht werden müssen. Ebenso in allen Fluren, die als Fluchtweg dienen.
Der Rauchmelder alleine rettet allerdings noch keine Leben. Schließlich kann es ohne sachgerechte Wartung zu Fehlfunktionen oder Ausfällen kommen. Nicht nur das Vorhandensein von Rauchmeldern gehört also zu den Pflichten von Mieter und Vermieter, sondern auch die Wartung.
Dies sind die Pflichten von Mieter und Vermieter
Wenn ein Mieter einen Brand verursacht, dann haftet er dem Vermieter gegenüber. Normalerweise kommt dann die Haftpflichtversicherung des Mieters für den entstandenen Schaden auf. Wer Hauseigentümer ist, sollte derweil eine Gebäudeversicherung abschließen, um im Fall des Falles auf der sicheren Seite zu sein. Zusätzlichen Schutz gewährleistet außerdem die Hausratversicherung.
Bedingung dafür, dass diese Versicherungen am Ende aber auch greifen, ist die Erfüllung aller gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsregelungen. Und dazu gehört neben der Installation und Inbetriebnahme eben auch das Rauchmelder warten. In diesem Zusammenhang fällt es unter die Pflichten des Wohnungs- oder Hauseigentümers, für die Sicherheit der Bewohner Sorge zu tragen. Dazu gehört auch die regelmäßige Wartung der Rauchmelder, die einmal pro Jahr ansteht.
Aber Achtung: dies Pflicht kann auf den Mieter übertragen werden, was allerdings schriftlich im Mietvertrag fixiert werden muss. Fehlt eine entsprechende Klausel, ist das Rauchmelder warten Vermietersache.
Die Missachtung dieser Pflichten kann empfindliche Strafen nach sich ziehen
Wenn bei einem Brand Menschen verletzt werden, wird in der Regel ein Strafverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet. Im schlimmsten Fall wegen Tötung. Stellt sich dann heraus, dass der Vermieter (bzw. bei schriftlicher Klausel der Mieter) es unterlassen hat, einen Rauchmelder einzubauen oder zu warten, so muss mit entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden, wenn es zu einem Brand kommt.
Beachten Sie dabei, dass es je nach Bundesland andere Regelungen zur Rauchmelderpflicht gibt. Diese können Sie der jeweiligen Landesbauordnung entnehmen.
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In diesem Beitrag haben wir Ihnen gezeigt, warum es so wichtig ist Rauchmelder regelmäßig zu warten. Das kann nicht nur Leben retten, sondern in letzter Instanz auch strafrechtliche Konsequenzen abwenden. Der Rauchmelder ersetzt allerdings nicht die angesprochenen Versicherungen, die im Brandfall dann auch für Ihren Schaden aufkommen. Sind Sie hierzu ausreichend gut aufgestellt? Haben Sie neben einer Haftpflichtversicherung noch entsprechende Zusatzversicherungen?
Gerne nimmt sich einer unserer spezialisierten Sparkassenberater die Zeit dafür, Ihre Absicherung mit Ihnen gemeinsam durchzugehen und diese auf den Prüfstand zu stellen. Sollte Bedarf bestehen, freuen wir uns, wenn wir zu Ihrem Rundum-Sorglos-Schutz beitragen können. Sprechen Sie Ihren Berater gerne an.