Ab 2025 wird eine neue Grundsteuer erhoben. Das hat Folgen für Immobilienbesitzer. Bis dahin sind zwar noch drei Jahre Zeit. Wer Grund und Boden hat, muss jedoch schon in diesem Jahr aktiv werden. Erfahren Sie hier mehr zu diesem Thema.
Einmal im Jahr wird für Immobilienbesitzer Grundsteuer fällig. Daran wird sich in Zukunft nichts ändern. Auch die Steuerlast soll durch die Reform grundsätzlich nicht steigen. Trotzdem können auf Grundbesitzer in Großstädten und auf Einfamilienhausbesitzer höhere Steuern zukommen. Wie das im Einzelfall aussieht, wird sich zeigen.
Ziel der Grundsteuerreform ist es, die Grundsteuer fairer zu gestalten und das Bewertungsverfahren zu vereinfachen. Notwendig ist dies, weil das Bundesverfassungsgericht 2018 das bisherige Grundsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt hat. Bisher ist es so, dass die Grundsteuer auf der Basis von Einheitswerten beruht. Grundlage dafür sind wiederum Erhebungen aus dem Jahr 1964 in den westlichen und Erhebungen aus dem Jahr 1935 in den östlichen Bundesländern. Nicht berücksichtigt werden dabei bisher die Wertsteigerungen der Grundstücke seit dieser Zeit.
Die Grundsteuer wird jetzt und auch in Zukunft mithilfe von drei Faktoren berechnet:
Seit Anfang 2022 berechnen die Finanzämter die Grundsteuer neu. Das heißt: Es müssen bis Ende 2024 etwa 35 Millionen Grundstückswerte neu berechnet werden. Darum müssen alle Grundbesitzer in diesem Jahr eine eigene Grundsteuererklärung abgeben, und zwar voraussichtlich zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober über die Steuerplattform Elster.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Sparkasse.de
Veröffentlicht am 20. Mai 2022