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Bis Jahresende noch Baukindergeld sichern

Bau- und kaufwillige Familien haben noch ein halbes Jahr Zeit, sich ihre Chance auf 12.000 Euro Baukindergeld pro Kind zu sichern.

Bau- und kaufwillige Familien haben noch ein halbes Jahr Zeit, sich ihre Chance auf 12.000 Euro Baukindergeld pro Kind zu sichern. Denn nur, wer bis zum 31. Dezember dieses Jahres einen Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten hat, kann noch bis Ende 2023 einen Antrag auf Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen. Wichtig ist, dass der Antrag innerhalb der ersten sechs Monate nach Einzug gestellt wird.

Jeder, der eine Immobilie finanziert, freut sich über Zuschüsse. Sei es von den Eltern, der Oma oder vom Staat. Jeder Euro mehr erhöht das zur Verfügung stehende Kapital oder sorgt dafür, dass Darlehen schneller getilgt werden können. Familien, die bereits ein Objekt im Au-ge haben, sollten sich also sputen, damit sie ihren Anspruch auf Baukindergeld rechtzeitig geltend machen können. Bis Ende Mai dieses Jahres haben bereits 232.800 Familien Baukindergeld beantragt. Rund 20 Prozent stammen aus Rheinland-Pfalz.

Wer hat Anspruch auf Baukindergeld?

Eigentümer oder Miteigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum bei denen im Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für das Kind muss im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegen. Das jährliche zu versteuernde Haushaltseinkommen darf 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreiten.

Baukindergeld: Was wird gefördert?

Der erstmalige Erwerb oder Bau von Wohneigentum für die eigene Familie, wenn dies bei Abschluss des Kaufvertrages oder der Erteilung der Baugenehmigung die einzige Wohnim-mobilie in Deutschland ist. Ob Neubau, Bestandsbau, Wohnung oder Haus ist dabei egal. Auch die Größe der Wohnfläche ist für die Förderung nicht relevant.

Wie viel Baukindergeld gibt es?

Für jedes Kind unter 18 Jahren gibt es einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren. So können Familien insgesamt 12.000 Euro für jedes Kind erhalten, wenn sie ihr Eigenheim ununterbrochen zehn Jahre lang selbst für Wohnzwecke nutzen. Für Kinder, die nach Antragseingang geboren oder in den Haushalt aufgenommen werden, kann kein Baukindergeld beantragt werden.

Baukindergeld: Welche Fristen sind zu beachten?

Der Kaufvertrag muss zwischen dem 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2020 unterzeichnet worden sein. Bei einem Neubau müssen Bauherren bis dahin eine Baugenehmigung erhalten haben. Da das Baukindergeld ausschließlich für selbstgenutztes Wohneigentum gewährt wird, ist der Einzug in die eigene Immobilie für den Förderzeitraum entscheidend. Bis zu sechs Mo-nate danach kann der Antrag auf die staatliche Förderung gestellt werden. Bei  Erwerb einer bereits bewohnten Mietwohnung muss der Antrag spätestens sechs Monate nach Unterzeichnung des Kaufvertrags erfolgen.

Die Beraterinnen und Berater der Sparkasse Koblenz unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um das Baukindergeld zur Seite. Sprechen Sie sie einfach oder vereinbaren Sie vorab einen Termin für eine individuelle Beratung. Weitere Informationen gibt es zudem auf www.sparkasse-koblenz.de oder auf www.kfw.de.


Veröffentlicht am 27. Juli 2020